Votteler & Müller-Bütow
Steuerberater & Rechtsanwälte

Freiburger Straße 9 · 79312 Emmendingen
Sie finden uns im F9 Business-Park (Ehem. Fischer/UPAT Verwaltungsgebäude)

Schenken und Erben von Immobilien - Recht und Steuern

Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien gibt es rechtliche und steuerliche Problemfelder, egal ob Sie eine Immobilie vererben oder bereits zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge übertragen wollen. Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments oder des notariellen Übertragungsvertrags sowohl bei rechtlichen als auch steuerlichen Fragen. Beim Schenken oder Erben von Immobilien werden diese nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes bewertet. Diese Werte fließen in die Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung ein. Wir können diese Berechnungen für Sie im Vorfeld durchführen und die ermittelten Werte bei der Planung berücksichtigen.

Durch eine gute Planung lassen sich die Freibeträge der Schenkungs- und Erbschaftsteuer mehrfach ausnutzen und somit auch größere Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Der Vorbehalt von Nutzungsrechten (Wohnrecht/Nießbrauch) mindert den Wert der Schenkung. Wir als Steuerberater und Rechtsanwälte begleiten Sie dabei.

Wir beraten Sie gerne.

Vorträge Erbrecht Emmendingen

Aktuelle Vortragsveranstaltungen

Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Votteler erklärt Ihnen das Erbrecht in seinen Vorträgen bsp. bei der Volkshochschule Nördlicher Breisgau. Aktuell finden die Vorträge als als Online-Seminare statt.
Bitte melden Sie sich direkt bei der Volkshochschule Nördlicher Breisgau an, online oder telefonisch 07641/92250.

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Beratung Erbrecht

Aktuelle Beratungsangebote

Ist mein Testament noch aktuell?

Beratungsgespräch zur Prüfung, ob Ihr Testament immer noch ihren aktuellen Vorstellungen entspricht. Das Gespräch (in unserer Kanzlei) dauert maximal eine Stunde bei einem Honorar von pauschal 100,- EUR incl. 19% Umsatzsteuer.

Warum eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?

Welche Vorsorgeregelungen sind für Sie persönlich notwendig (Vorsorgevollmacht, Unternehmer-Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Bankvollmacht, Bestattungsverfügung, Testament oder Erbvertrag, Anpassung von Gesellschaftsverträgen). Das Gespräch (in unserer Kanzlei) dauert maximal eine halbe Stunde bei einem Honorar von pauschal 50,- EUR incl. 19% Umsatzsteuer.

Wer erbt was ohne Testament? Was kostet ein Erstberatungsgespräch im Erbrecht?

Sie schildern Ihre Situation und Ihre Ziele und wir überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen, diese Ziele erbrechtlich zu erreichen. Die möglichen Lösungen werden auch erbschaftsteuerlich betrachtet. Das Gespräch (in unserer Kanzlei) dauert maximal 1,5 Stunden bei einem Honorar von pauschal 250,00 EUR incl. 19% Umsatzsteuer.

Schenken - vorweggenommene Erbfolge

Wir planen mit Ihnen die lebzeitige Übergabe von Vermögen, begleiten Sie bei den notwendigen Schritten, berechnen, ob und in etwa welcher Höhe Schenkungsteuer entstehen wird und passen die Übertragung Ihren Vorstellungen an. Honorar nach Vereinbarung, Stundensatz ab 350,00 EUR incl. 19% Umsatzsteuer.

Terminvereinbarung bitte ausschließlich telefonisch über unser Sekretariat oder nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage:

0 76 41 / 933 690 ONLINE-Terminanfrage

Unsere Tätigkeitsbereiche

Als Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie an den Standorten 79312 Emmendingen und 73614 Schorndorf alle Aufgaben eines Steuerberaters. Dabei sind wir auch gerne Ihr erster Ansprechpartner in rechtlichen Fragen. Haben Sie Interesse?
Lernen Sie uns unverbindlich kennen.
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen u.a. die monatliche Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Einspruchs- und Klageverfahren, Hilfe bei der Selbstanzeige etc.

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Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen zu den Themen Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament).

Im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen bezüglich der Vermögensnachfolge. Nach einem Erbfall helfen wir dem Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.

RA/Stb. Markus Votteler ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und der Arbbeitsgemeinschaften Erbrecht und Steuerrecht des Freiburger Anwaltvereins.

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Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht.

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Schildern Sie uns Ihren Fall, auch wenn er aus einem anderen Rechtsgebiet stammt, unverbindlich. Sollten wir Ihren Fall aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in der uns zur Verfügung stehenden Zeit bearbeiten können, empfehlen wir Sie gerne an geeignete Kollegen weiter.

Vortragsreihe zu erbrechtlichen Themen:

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung | Testament und Erbe | VHS-Kurse

Vorweggenommene Erbfolge

23.07.2024 | 19.00 Uhr | VHS-Emmendingen, Online-Veranstaltung

Es kann Sinn machen, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. In diesem Kurs werden die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der lebzeitigen Übergabe von Vermögen besprochen. Folgende Stichworte seien genannt: Gezielte Übergabe einzelner Vermögenswerte, mehrfache Nutzung der Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungsteuer, Absicherung des Übergebers, Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsrechte, Ausgleich unter Geschwistern (was ist gerecht?), Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht, Güterstandsschaukel, Sozialhilferegress im Pflegefall, Übergabe eines Unternehmens.


Testamente zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen oder Empfängern von Sozialhilfe

nächstes Semester wieder im Programm, wir beraten Sie aber gerne auch zu diesem Thema individuell

Bei Kindern, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, entsteht, wenn sie erben, ein Problem. Das Kind hat sein Vermögen zu verbrauchen; erst dann tritt das Sozialamt wieder ein. Dies kann behinderte Kinder ebenso betreffen wie Kinder, die verarmt sind. Durch entsprechende testamentarische Gestaltungen ist es möglich, dem Kind langfristig Zuwendungen aus dem Erbe zukommen zu lassen und daneben weiterhin Sozialleistungen zu beziehen.


Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Verpasst? Wieder im Herbst/Winter 24/25 (zuletzt 27.02.2024) | 19.00 Uhr | VHS-Emmendingen, Am Gaswerk 3

Sie wollen Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, sei es durch Bewusstlosigkeit, Koma, dementielle Erkrankung oder durch andere Umstände? Hierfür gibt es verschiedene Vorsorgeinstrumente, mit denen Sie bestimmen können, was im Zweifelsfall geschehen soll: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Generalvollmacht. In der Veranstaltung wird dargestellt, was Sie mit diesen Instrumenten regeln können, für welche Zwecke diese jeweils sinnvoll sind und wie Sie weiter vorgehen können, wenn Sie entsprechende Vorsorgeregelungen erstellen wollen.


Überblick „Erben und Vererben“

23.04.2024 | 19.00 Uhr | VHS-Emmendingen, Am Gaswerk 3

Wer erbt, wenn ich kein Testament erstelle? Welche Regeln gelten für die Erben und die Erbengemeinschaft? Welche häufig verbreiteten Irrtümer existieren im Erbrecht?
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge der Verwandten und des Ehegatten. Die Erbengemeinschaft und mögliche Auseinandersetzungsprobleme werden besprochen. Typische Problemfelder bei verschiedenen Familienkonstellationen werden dargestellt. Jede Lebenssituation hat ihre eigenen erbrechtlichen Probleme: Geschiedene, Patchworkfamilie, Eheleute mit oder ohne Kinder, Eltern behinderter oder überschuldeter Kinder etc. Wie wirken sich lebzeitige Zuwendungen an einzelne Kinder in der Erbauseinandersetzung aus? Welche Testamente helfen, diese Probleme zu lösen?


Ehegattentestamente

Verpasst? Wieder im Herbst/Winter 24/25 (zuletzt 12.03.2024) | 19.00 Uhr | VHS-Emmendingen, Online-Veranstaltung

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können nicht nur jeweils einzelne Testamente errichten, sondern auch ein gemeinsames Testament, Stichwort: „Berliner Testament“. Wo liegen die Unterschiede in der Errichtung und in den Folgen? Welche unterschiedlichen Varianten gibt es? Wie sichere ich meinen Partner bestmöglich ab? Soll der überlebende Partner nach dem Tod des ersten Partners an das gemeinsame Testament gebunden sein oder weitere Freiheiten haben?


Das Geschiedenentestament und Testamente in der Patchworkfamilie

nächstes Semester neu im Programm, wir beraten Sie aber gerne auch zu diesem Thema individuell

Als Geschiedener oder auch als Alleinerziehender ist man über gemeinsame Kinder miteinander verbunden, auch erbrechtlich. Bei minderjährigen Kindern sollte man sich für den Todesfall Gedanken über die Vermögenssorge machen. Stirbt dann auch das Kind, kann das Erbe an das andere Elternteil fließen. Diese Problematiken und Lösungen werden besprochen. In einer Patchworkfamilie treffen zwei Familien aufeinander. Die gesetzliche Erbfolge ist in dieser Situation oft ungeeignet, da im Ergebnis die Kinder des länger lebenden Partners erbrechtlich bevorzugt werden. Nach einer Darstellung der gesetzlichen Erbfolge werden verschiedene Testamentstypen als Lösungsvorschläge besprochen.


Einkommensteuer für Rentner

25.06.2024 | 19.00 Uhr | VHS-Emmendingen, Präsenz-Veranstaltung

Viele Rentner müssten Einkommensteuer bezahlen, wissen dies aber nicht. Später kommt es zu hohen Nachzahlungen. Durch die einmalige Festschreibung der steuerfreien Rentenbeträge bei Renteneintritt und die Steuerpflicht sämtlicher Erhöhungen können Rentner trotz Ansteigen des Grundfreibetrags mit ihrer Rente steuerpflichtig werden, falls sie es noch nicht sind. Die Teilnehmer erfahren, wie sich das System der Rentenbesteuerung auf ihre Rentenbezüge auswirkt.

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen
zu den Themen Vorsorge:

Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Testament

Wir überlegen zusammen mit Ihnen, welche Vorsorgeregelungen für Sie notwendig sind und stimmen diese aufeinander ab.

Online-Terminanfragezu den Themen

Themen Erbrecht

  • Vorsorgevollmacht selbstgemacht
  • Vorsorgeregelungen im Überblick
  • Erbrecht: Übersicht
  • Erbschaftssteuer Kurzüberblick
  • Berliner Testament - Ehegattentestamente
  • Behindertentestament
  • Erben in der Patchworkfamilie
  • Vorweggenommene Erbfolge

Sind Sie Unternehmer, sind ggf. gesellschaftsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen bezüglich der Vermögensnachfolge, sei es durch vorweggenommene Erbfolge oder testamentarische Regelungen. Wir besprechen mit Ihnen die erbschaftsteuerlichen Aspekte verschiedener Lösungswege.

Nach einem Erbfall helfen wir dem Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Fragen Sie uns, wir finden eine Lösung

0 76 41 / 933 690
Markus W. Votteler

Rechtsanwalt und Steuerberater Markus W. Votteler ist im Erbrecht und Steuerrecht tätig. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht und Steuerrecht des Freiburger Anwaltvereins.

Katja Müller-Bütow

Rechtsanwältin Katja Müller-Bütow ist schwerpunktmäßig im Steuerrecht tätig.