Manchmal bleibt nur noch wenig Zeit

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  • Wir nehmen uns für Sie die notwendige Zeit

  • Wir legen unsere regulären Beratungstermine so, dass genügend Zeit verbleibt, falls Sie in einem dringlichen Notfall Beratung bei der Testamentserstellung benötigen. Wir beraten in diesen Fällen auch vor Ort, etwa im Hospiz, im Pflegeheim, zu Hause oder im Krankenhaus. Bitte beachten Sie dabei aber: Wir sind keine Notare, sondern Rechtsanwälte und Steuerberater, können Sie also nur bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments beraten. Das Testament müssen Sie, damit es wirksam ist, selbst vollständig von Hand schreiben, mit Datum versehen und unterschreiben. Sind Sie hierzu nicht mehr in der Lage, bitten wir Sie, einen Notar oder eine Notarin zu kontaktieren.
  • Unter strengen Voraussetzungen können wir Ihnen ggf. helfen, ein Nottestament errichten, bsp. ein drei-Zeugen Testament, wenn akute unmittelbare Lebensgefahr besteht und kein Notar oder Bürgermeister erreichbar ist. Die für das drei-Zeugen-Testament notwendige nahe Todesgefahr liegt dann vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie etwa bei beginnenden kleinen Organausfällen.
  • Besser ist es, sich frühzeitig Gedanken zu machen und frühzeitig ein handschriftliches oder notarielles Testament zu erstellen.